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Aufnahmeantrag am PC
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Aufnahmekriterien
Aufnahme finden betreuungsbedürftige, psychisch, körperlich oder sozial benachteiligte Männer.
Betreffend der Finanzierung muss eine IV-Rentenverfügung vorliegen oder der Grundsatzentscheid der IV-Stelle, der bestätigt, dass die Rente geprüft wird. Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, kann eine Aufnahme nur nach vorgängiger Absprache mit der entsprechenden Stelle des Departements Bildung, Kultur und Sport erfolgen.
In der Regel liegt das Alter beim Eintritt nicht unter 18 oder über 65 Jahren. Es wird eine Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungsbereitschaft vorausgesetzt.
Keine Aufnahme finden Bewohner, wenn sie akut psychisch krank sind, der Pflegebedarf zu gross ist, eine schwere Drogenabhängigkeit vorliegt, sie aggressiv sind oder wenn Sexual- oder Brandstiftungsdelikte aktenkundig sind. In jedem Fall wird zuerst abgeklärt, ob für den Bewohner Alternativen geprüft wurden.
Anmeldung und Eintritt
Der Eintritt erfolgt freiwillig oder durch Einweisung mit fürsorgerischem Freiheitsentzug (keine strafrechtlichen Massnahmen). Dem Eintritt gehen eine telefonische Abklärung und dann ein Vorstellungsgespräch voraus.
Wohnen, Beschäftigung, Freizeit
Im Wohnhaus stehen möblierte Einzelzimmer mit Fernsehanschluss zur Verfügung. Die Privatwäsche wird in unserer Wäscherei erledigt. Das Essen wird gemeinsam im Essraum eingenommen.
Die Beschäftigung erfolgt den Fähigkeiten und Neigungen des Einzelnen entsprechend an unseren geschützten Arbeitsplätzen (Küche, Wäscherei, Reinigung, Dienste, Grün- und Tierbetriebe, Holzproduktion).
Der als "Dörfli" bekannte Wohnkomplex bietet verschiedene Freizeitmöglichkeiten wie zum Beispiel eine eigene, öffentlich zugängliche alkoholfreie Cafeteria, Kochgelegenheit, Kegelbahn, Freizeitwerkstatt, Krafttraining etc.
Die Grundsätze des Zusammenlebens sind in den MURIMOOS-Hausregeln festgehalten.
Betreuungsangebot / Förderplanung
Die medizinische Betreuung erfolgt durch den Wohnhausarzt oder durch einen Arzt nach freier Wahl. Weiter besteht ein Betreuungsangebot durch die Psychiatrischen Dienste des Kantons Aargau, Stützpunkt Freiamt. Im Bedarfsfall wird mit der Suchtberatungsstelle Wohlen „ags“ zusammen gearbeitet.
Die Abteilung Betreuen und Wohnen ist für die sozialpädagogische Betreuung der Bewohner ausserhalb des Arbeitsplatzes verantwortlich. Mindestens alle zwei Jahre wird mit dem Bewohner seine Situation besprochen. Besonders beleuchtet wird an dieser Sitzung die Entwicklung seit dem letzten Gespräch. Das Gespräch hält auch die Sicht des Bewohners und seines gesetzlichen Vertreters fest. Wichtige Ziele werden formuliert, es wird das weitere Vorgehen beraten und dies auch auf dem Formular „Standortgespräch Bewohner“ festgehalten.
Teilnehmer: Bewohner, gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter Sozialdienst und evt. Vorgesetzte/r der Arbeits- bzw. Beschäftigungsstelle oder evt. weitere Hilfspersonen oder Verwandte.
Beschäftigungsentschädigung / Verdienst, Taschengeld
Jeder Bewohner erhält eine seiner Leistung entsprechende Beschäftigungsentschädigung. Dieser Betrag wird seinem persönlichen Bewohnerkonto gutgeschrieben. Von diesem Konto wird ein wöchentliches Taschengeld ausbezahlt.
Bei einem unfallbedingten Beschäftigungs-/Arbeitsausfall wird dem Bewohner während des ersten Ausfallmonats der bis dahin übliche, monatlich erzielte Verdienst als Lohnfortzahlung gutgeschrieben, im zweiten Monat noch dessen Hälfte. Diese Lohnfortzahlung entfällt, wenn der Unfall grobfahrlässig verursacht wurde.
Pensionstaxen, Kostengutsprache
In der Pensionstaxe sind Unterkunft, Verpflegung und Betreuung sowie Nebenleistungen wie die Wäschebesorgung, inbegriffen. Vor Eintritt wird der Bewohner von der einweisenden Stelle mit dem entsprechenden Formular definitiv angemeldet. Mit diesem Dokument wird auch die Kostengutsprache geleistet.
Die Krankenversicherung ist Sache des Bewohners bzw. des Versorgers. Dem MURIMOOS ist eine Kopie der Police (Krankenkasse) abzugeben, empfohlen wird der Versicherungsabschluss für die gesamte Schweiz.
Alle Bewohner sind bei Betriebs- und Nichtbetriebsunfällen über das MURIMOOS versichert. Der AHV-Mindestbeitrag bei den Bewohnern mit der Leistung Beschäftigung (3) muss vom Versorger direkt bei der Ausgleichskasse einbezahlt werden. Bei den Bewohnern mit der Leistung Geschützte Arbeit (4) wird der individuelle AHV-Beitrag (Arbeitnehmeranteil) vom Verdienst abgezogen (siehe Verdienstabrechnung). MURIMOOS leitet dann den Arbeitnehmer- wie auch den Arbeitgeberanteil an die Ausgleichskasse SVA Aarau weiter.
Für die Pensionstaxe muss vor der Aufnahme eine Kostengutsprache geleistet werden - siehe Leistungsvereinbarung.
Beschwerdeverfahren
Folgende Beschwerdemöglichkeiten stehen zur Verfügung:
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Beschwerden über Mitbewohner
->an die Mitarbeitenden des Sozialdienstes oder an die Abteilungsleiterin Betreuen und Wohnen |
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Beschwerden über Mitarbeiter
->an die betreffende Abteilungsleitung |
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Beschwerden allgemein
->an den Mitarbeiter Sozialdienst, vorzugsweise an die Bezugsperson |
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Beschwerden über die Direktion
-> an den Präsidenten desTrägervereins |
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Austrittsverfahren / Anschlusslösungen
Unabhängig davon, ob es sich um eine Wiedereingliederung oder eine Umplatzierung (z.B. infolge Pflegebedürftigkeit) handelt, wird ein Austritt im Gespräch mit allen Betroffenen (Bewohner, Betreuer/Vormund, MURIMOOS) vereinbart und vorbereitet. Dabei setzt sich das MURIMOOS für die Interessen der Bewohner ein und ist wenn nötig dabei behilflich, eine Anschlusslösung zu finden (Stellensuche, Übertritt in eine andere Institution organisieren, Transporte usw.).
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen, die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Gründe für einen Austritt sind:
- Akuter psychischer Krankheitsschub (evtl. nur Krisenintervention in Klinik)
- Fremdgefährdung (Schlägereien, Bedrohung von Mitbewohnern oder Mitarbeitenden)
- Eigengefährdung (Suiziddrohungen, Suizidversuche)
- Wiederholte Dealertätigkeit (Alkohol, Drogen)
- Wiederholter Diebstahl
- Massiver Alkohol- oder Drogenmissbrauch.
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